Allgemeine Geschäftsbedingungen
der exapture GmbH

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der exapture GmbH und dem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge und sind Grundlage aller sonstigen Vereinbarungen und Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn solchen seitens der exapture GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Für den Fall, dass der Vertragspartner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der exapture GmbH nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der exapture GmbH anzuzeigen.

2. Angebote und Vertragsunterlagen

2.1. Die Angebote von exapture GmbH sind stets freibleibend und jederzeit widerruflich, solange diese noch nicht rechtsverbindlich angenommen sind.

2.2. Einzelheiten für Lieferung und Leistung – wie zum Beispiel Leistungsbeschreibung, Nutzungsrechte und Termine – werden im Vertrag und der Auftragsdokumentation geregelt. Sich hieraus ergebende weitere Bedingungen werden als Anlage zum Auftragsdokument bereitgestellt.

2.3. Die exapture GmbH stellt klar, dass im Handbuch und/ oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen. Maßgeblich bleibt allein der zugrunde liegende Vertrag. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in Englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist, gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischer Version lieferbar ist.

2.4. Die Eigentums- und Urheberrechte an gelieferten Waren und Software sowie die Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Angebotsunterlagen verbleiben, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, bei der exapture GmbH.

3. Zahlungsbedingungen und Preise

3.1. Es gelten die im Vertrag und in der Auftragsbestätigung genannten Preise, beim Fehlen einer solchen Angabe die bei Eingang einer Bestellung gültige Preisliste. Die Preise der exapture GmbH verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Firmensitz. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Kosten der Verpackung und des Versandes trägt der Kunde. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

3.2. Alle Rechnungen der exapture GmbH sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum bzw. Zugang der Rechnung beim Kunden zahlbar. Auch ohne Mahnung gerät der Kunde 30 Tage nach Rechnungsdatum in Zahlungsverzug.  Es gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Im Verzugsfall ist die exapture GmbH berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen auch aus anderen Verträgen zurückzuhalten.

3.3. Aufrechnungen mit Gegenforderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist von der exapture GmbH anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif.

3.4. Tritt eine die Kreditwürdigkeit beeinträchtigende Vermögensverschlechterung des Kunden ein oder werden der exapture GmbH solche Umstände bekannt, so kann die exapture GmbH alle Forderungen gegen den Kunden, soweit sie nicht einredebehaftet sind, sofort fällig stellen. Die exapture GmbH kann gegenüber allen Ansprüchen des Kunden, auch soweit sie auf anderen Verträgen beruhen, ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen oder Zug um Zug Leistungen oder die Gestellung von Sicherheiten verlangen.

4. Lieferung und Versand

4.1. Leistungs- und Erfüllungsort für die Vertragspflichten der exapture GmbH ist deren Betriebsstätte.

4.2. Die von der exapture GmbH genannten Lieferdaten sind Richtdaten. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie zumutbar sind und deren gesonderte Rechnungsstellung gestattet.

4.3. Treten nach Auftragserteilung Umstände, insbesondere durch Änderung und Ergänzung des Auftrages, ein, die der exapture GmbH eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.

4.4. Ist die exapture GmbH an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihren Zulieferern gehindert, so gelten die Allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Vertragspartner nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann, um dann vom Vertrag zurückzutreten.

4.5. Wird der exapture GmbH die Vertragsausfüllung aus Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von der Lieferung- und Leistungspflicht frei.

4.6. Die exapture GmbH gerät erst dann in Leistungsverzug, wenn der Kunde sie innerhalb angemessener Frist nach Fälligkeit der Leistungen mit schriftlicher Mahnung zur Leistung aufgefordert hat. 

4.7. Die Wahl des Versandweges und der Versandart liegt im freien Ermessen von der exapture GmbH, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der exapture GmbH zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden, sobald sie entdeckt werden. Führt die Verletzung dieser Verpflichtung zu einem Verlust der Ansprüche von der exapture GmbH gegenüber Versicherungen oder Lieferanten und Subunternehmern, so haftet der Kunde für sämtliche Folgen, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren.

4.8. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager von der exapture GmbH verlässt.

5.  Eigentumsvorbehalt

5.1. Die exapture GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zu deren Bezahlung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die der exapture GmbH gehörende Ware pfleglich zu behandeln. 

5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt der exapture GmbH stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern und der exapture GmbH auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die exapture GmbH abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Über Pfändungen oder Beschlagnahmungen hat der Kunde die exapture GmbH unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

5.3. Der Kunde darf, die im Eigentum der exapture GmbH stehende Vorbehaltsware nur im regelmäßigen Geschäftsgang veräußern, soweit dies zulässig ist. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen, Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind nicht gestattet. 

6. Haftungsbeschränkungen

6.1. Die exapture GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die exapture GmbH nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet. Im Fall der Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften wegen arglistiger Personenschäden, Rechtsmittel nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.

6.2. Im Falle einer Inanspruchnahme der exapture GmbH aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von Außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelnen Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.

7. Mängelrügen, Gewährleistungen

Geringfügige Änderungen oder handelsübliche Abweichungen der Leistungen, die die beabsichtigte Verwendung nicht beeinträchtigen sind zulässig soweit sie dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von der exapture GmbH zumutbar sind.

7.1. Der Kunde hat Lieferung und Leistung der exapture GmbH aufgrund von Kauf auf Mängel, Fehlmeldung usw. sorgfältig zu untersuchen und solche detailliert schriftlich anzuzeigen, spätestens innerhalb von einer Woche nach Übergabe oder Ausführung. Zeigt sich ein bereits bei Übergabe vorhandener Mangel erst später, so ist dieser ebenso unverzüglich schriftlich nach Entdeckung anzuzeigen, spätestens innerhalb von zwei Wochen. Das Gleiche gilt bei Lieferung einer anderen als der geschuldeten Sache.

7.2. Ist die exapture GmbH zur Gewährleistung verpflichtet, leistet sie nach ihrer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung und die Nachlieferung nach zweimaligem Versuch fehlt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

7.3. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden nur im angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Vertragspreis zulässig. Hat die exapture GmbH Ersatz geliefert oder nachgebessert, haftet sie hierfür wie für den ursprünglich gelieferten Gegenstand nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7.5. Sämtliche Ansprüche wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln verjähren einheitlich in 12 Monaten seit Ablieferung bzw. Abnahme der Ware oder Dienstleistung. Ansprüche wegen unerlaubter Handlung oder Arglist der exapture GmbH bleiben davon unberührt. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung erlischt soweit der Kunde ohne Zustimmung der exapture GmbH Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt. Der Nachweis, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden ist, bleibt unberührt.

7.6. Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

7.7. Hat der Kunde die exapture GmbH wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die exapture GmbH nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der exapture GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, einen der exapture GmbH entstandenen Aufwand zu ersetzen.

7.8. Die Lieferung der Hard- und Software erfolgt, soweit explizit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, in der jeweils vom Hersteller festgelegten Standardlizenz und Dokumentationskonfiguration. Die Lieferung von Handbüchern, Dokumentationen über das mit der Software angelieferte Schriftmaterial, Programmbeschreibungen und die in der Software limitierte Benutzerführung und/ oder Onlinehilfe hinaus, oder eine Einweisung wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart worden ist. Im Falle einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhaltes, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches oder einer Dokumentation nicht getroffen. Und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass anderes vereinbart ist.

8. Schadensersatz und Haftung

Soweit in diesen AGBs nichts anderes bestimmt ist, sind sonstige Schadensersatzansprüche, insbesondere aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der exapture GmbH, der gesetzlichen Vertretung oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden. Das gilt auch für Ansprüche gegen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der exapture GmbH persönlich.

9. Vertraulichkeit

Die exapture GmbH und der Kunde verpflichten sich gegenseitig alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen oder andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszwecks nutzen.

10. Beweisklausel

Daten, die in elektronischen Registern oder in sonstiger elektronischer Form bei exapture GmbH gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragung, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.

11. Schutzrechte

Ohne ausdrückliche Genehmigung ist es dem Kunden nicht gestattet die von der exapture GmbH erworbene Ware in Länder außerhalb der EG zu exportieren. Daneben hat der Kunde sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung sowie ggf. Regeln nach US-Recht zu beachten.

12. Sonstige Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen diejenige, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen oder –änderungen bedürfen der Schriftform und enthalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der exapture nur mit schriftlicher Einwilligung der exapture abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der exapture (Hauptniederlassung) in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Stand 01.02.2020